Jetzt mit Vorzugsrecht beantragen und mit Ihrer kostenlosen Warteschleife gesetzeskonform handeln

Ab dem 01.06.2013 gelten für Anbieter telefonischer Dienstleistungen neue Regelungen: Warteschleifen sind nur noch dann erlaubt, wenn Sie für den Anrufer kostenlos sind oder ein Festpreis für einen Anruf gilt.

Als gesetzeskonforme Lösung für Service-Dienste wurden bereits zwei neue Teilbereiche der 0180-Rufnummern erschaffen – die 0180-6 und 0180-7 Rufnummern.

Die neuen Teilbereiche werden folgendermaßen abgerechnet:

BereichAnrufer-Tarif brutto
Festnetz
Anrufer-Tarif brutto
Mobilfunk
Erlaubte Warteschleife
0180-60,20 EUR / Anrufmax. 0,60 EUR / Anrufunbegrenzt
0180-7Ersten 30 Sek. kostenlos, danach
0,14 EUR / Min.
Ersten 30 Sek. kostenlos, danach
max. 0,42 EUR / Min.
max. 30 Sekunden

Alle Kunden, denen bereits Rufnummern aus den Bereichen 0180-1 bis 0180-5 durch die Bundesnetzagentur zugeteilt wurden, haben bis zum 26.11.2012 die Möglichkeit, entsprechende Rufummern aus den neuen Bereichen zu beantragen.
Alle anderen können die neuen Rufnummern ab dem 03.01.2013 beantragen.

Sie möchten eine neue Rufnummer beantragen oder haben noch Fragen zu diesem Thema?

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