11.10.2011
Kostenlose Warteschleife – mit uns schon heute gesetzeskonform warten
Wir sind darauf vorbereitet
Voraussichtlich wird noch in diesem Jahr ein Gesetzesbeschluss über eine Regelung zum Thema „kostenlose Warteschleife“ gefasst werden. Sowohl für den Anrufer als auch für die Anbieter der Telefondienste ist dies ein wichtiger und entscheidender Beschluss mit erheblichen Auswirkungen.
Als Konsequenz wird es für die Anbieter telefonischer Dienstleistungen von Interesse sein, dass die eigenen Rufnummern den neuen Gesetzesvorgaben entsprechend bepreist und abgerechnet werden.
Bereits seit geraumer Zeit sind wir, die inopla GmbH, mit dieser neuen Regelung befasst und können unseren Kunden schon heute entsprechende kundenfreundliche und gesetzeskonforme Lösungen anbieten. Gerne informieren wir Sie über Ihre Vorteile und Möglichkeiten, die sich für Sie jetzt und zukünftig durch die Verwendung unserer umfassenden Serviceleistungen und Lösungen ergeben.
Unsere bestehenden Kunden, die diese Möglichkeit derzeit noch nicht nutzen, werden rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Regelungen von uns informiert und ohne kundenseitigen Aufwand entsprechend umgestellt.
Vom 01.04.2012 bis zum 01.01.2013 gelten folgende Übergangs-Regelungen:
1. Anrufverlauf ohne IVR
Die ersten 120 Sekunden des Wartefelds dürfen nicht berechnet werden. Jegliches weitere Warten darf mit entsprechendem Hinweis tarifiert werden.
2. Anrufverlauf mit IVR
Der komplette Anruf darf inklusive IVR-Nutzung berechnet bzw. tarifiert werden.
Ab dem 01.01.2013 gilt:
1. Anrufverlauf ohne IVR
Das 1. Wartefeld muss unbegrenzt kostenfrei sein. Dabei muss ein Hinweis erfolgen, ob ggf. ein Festpreis für den Anruf besteht, wie lang die voraussichtliche Wartedauer ist und ob die verbleibende Zeit dieser 1. Warteschleife kostenfrei erfolgt. Bei der 2. Warteschleife des Anrufverlaufs dürfen nur die ersten 30 Sekunden tarifiert werden. Sowohl direkt nach Ablauf der 30 Sekunden als auch jegliche weiteren Warteschleifen müssen kostenlos stattfinden.
2. Anrufverlauf mit IVR
Das 1. Wartefeld nach der Vorqualifizierung durch das IVR darf 30 Sekunden lang tarifiert werden, alle weiteren Sekunden nicht mehr. Es besteht eine Ansagepflicht der voraussichtlichen Wartedauer, über einen ggf. Festpreis für den gesamten Anruf und ob diese 1. Warteschleife bereits kostenfrei ist. Alle folgenden Warteschleifen dürfen nicht mehr tarifiert werden.
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